Immobilienverwaltung
Grundleistungen der Verwaltung
Der Aufwand für die nachstehenden Grundleistungen wird durch ein pauschales Verwalterhonorar abgegolten, wofür wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Es beläuft sich auf ca. 4-6 % der Soll-Netto-Kaltmiete
zzgl. MwSt.

Allgemein
- Stammdatenerfassung des Verwaltungsobjekts
- Vertretung des/der Eigentümer(in) gegenüber allen Behörden
- Überwachung und Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
- Abschluss bzw. Kündigung der notwendigen Versicherungsverträge, Schadensmeldung und Überwachung der Schadensregulierung
- Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
- Verwaltung von Belegen, Hausakten und Unterlagen des Objekts
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben
- Abrechnung der Nebenkosten

Mietverwaltung
- Stammdatenerfassung der Mieter
- Listenerstellung der Forderungen sowie der Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen
- Schriftverkehr mit den Mietern
- Verwaltung von Mietsicherheiten (Kautionen)
- Außergerichtliches Mahnverfahren
- Mieterhöhung gem. vertraglicher Vereinbarung
- Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
- Informationen an den/die Eigentümer(in) über wichtige Vorgänge durch Schriftverkehrskopien
- Übergaben der Wohnung an neue Mieter mit Protokollerstellung sowie Vorbesichtigungen bzw. Abnahmen gekündigter Wohnungen mit Aufforderung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

Technische Gebäudeüberwachung
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen (bis € 2.500,00 zzgl. MwSt.) im Einvernehmen mit dem/der Eigentümer(in), um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten.
- Regelmäßige Begehungen zur Feststellung technischer Mängel
- Vertragsabschluss mit Wartungsfirmen, der Grünanlagenpflege und der Gehwegreinigung bzw. deren Überwachung
Besondere Leistungen
Es kann vorkommen, dass durch Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erheblicher Aufwand ausgelöst wird, der von den Vertragspartnern vorher nicht kalkulierbar ist.
Diese besonderen Leistungen der Verwaltung werden hierfür wie nachstehend berechnet:
Aufwendige Instandsetzungen bzw. Modernisierungen
Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen, Instandsetzungen bzw. Modernisierungen über die in der Grundleistung vereinbarten Höhe
nach Aufwand
Umfangreiche Versicherungsschäden
Mitwirkung bei der Schadenssuche/-beseitigung und -abwicklung von ggf. versicherten Instandsetzungen, die den Wert von € 2.500,00 zzgl. MwSt. überschreiten
nach Aufwand
Gerichtsverfahren
Vorbereiten und Begleiten von Gerichtsverfahren, wie z. B. Mietzahlungsklagen, Räumungsklagen etc.
Über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren wird der/die Eigentümer(in) informiert
nach Aufwand
Neuvermietung
Exposéerstellung, Werbung per Anzeige und/oder in Immobilienportalen, Durchführung von Wohnungsbesichtigungen, Vertragsverhandlungen und Abschluss von Mietverträgen
1,5 Monatskaltmieten zzgl. MwSt.
Gemäß § 34 c der Gewerbeordnung wurde der PST-Vertriebsgesellschaft mbH die Genehmigung u. a. für die Hausverwaltung erteilt. Es besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die pro Schadenfall mindestens € 500.00,00 und für alle Schadensfälle € 1.000.000,00 jährlich abdeckt.